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   BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 91/95   

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https://dejure.org/1997,34512
BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 91/95 (https://dejure.org/1997,34512)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1997 - 6 RKa 91/95 (https://dejure.org/1997,34512)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1997 - 6 RKa 91/95 (https://dejure.org/1997,34512)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95

    Anfechtung der Versagung der Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 91/95
    Zur Begründung verweist der Beklagte auf seinen Beschluß, das seiner Auffassung nach überzeugend begründete Urteil des LSG sowie das Senatsurteil vom 19. Juni 1996 - 6 RKa 84/95 -;.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 19. Juni 1996 - 6 RKa 84/95 - SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 und - 6 RKa 74/95 -) setzt der Anspruch auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes iS des § 32b Abs. 1 Satz 1 iVm Abs. 2 Satz 1 Ärzte-ZV voraus, daß der angestellte Arzt über eine abgeschlossene Weiterbildung auf demselben Fachgebiet verfügt wie der Praxisinhaber.

    Soweit der Kläger vorträgt, der Senat sei in seinen Urteilen vom 19. Juni 1996 - aaO - zu Unrecht davon ausgegangen, daß die Beschäftigung eines angestellten Arztes ohne eine fachliche Qualifikation, die der des Praxisinhabers entspreche, das Leistungsspektrum der Praxis unzulässig erweitere, verkennt er den Inhalt der Entscheidungen.

  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 91/95
    Der Gesetzgeber ist in Ausübung seiner verfassungsgemäßen Kompetenz befugt, unter Übergehung einer von ihm selbst erlassenen Verordnungsermächtigung ein Regelwerk - hier Teile der Ärzte-ZV - als Gesetz zu beschließen (vgl bereits BSGE 70, 167, 172 [BSG 27.02.1992 - 6 RKa 15/91] = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; BSGE 76, 59, 61 [BSG 15.03.1995 - 6 RKa 23/94] = SozR 3-5520 § 20 Nr. 1).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 23/94

    Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung bei Kooperationsvertrag

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 91/95
    Der Gesetzgeber ist in Ausübung seiner verfassungsgemäßen Kompetenz befugt, unter Übergehung einer von ihm selbst erlassenen Verordnungsermächtigung ein Regelwerk - hier Teile der Ärzte-ZV - als Gesetz zu beschließen (vgl bereits BSGE 70, 167, 172 [BSG 27.02.1992 - 6 RKa 15/91] = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; BSGE 76, 59, 61 [BSG 15.03.1995 - 6 RKa 23/94] = SozR 3-5520 § 20 Nr. 1).
  • SG München, 16.12.2014 - S 38 KA 36/14

    Abrechnungsmöglichkeit bestimmter Leistungen ausschließlich von Fachärzten

    Mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 19.03.1997, Az. 6 RKa 91/95) habe sich das Verständnis, betreffend die Funktion des Dauerassistenten geändert.

    Danach ist strikt zu unterscheiden zwischen einem Weiterbildungsassistenten nach § 32 Ärzte-ZV, dessen Leistungen dem zugelassenen Vertragsarzt zuzurechnen sind und dem angestellten Arzt nach § 32 a Ärzte-ZV, der die Leistungen in eigener fachlich medizinischer Verantwortung erbringt (BSG, Urteil vom 19.03.1997, Az. 6 RKa 91/95).

  • SG Berlin, 05.09.2006 - S 71 KA 361/06

    Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Richtigstellung von

    Hierüber kann sich die Antragstellerin nicht hinwegsetzen, zumal vor einer solchen Genehmigung geprüft werden müsste, ob die anzustellenden Ärzte über eine ausreichende Qualifikation, d. h. über eine abgeschlossene Weiterbildung auf demselben Gebiet wie der Praxisinhaber verfügen (vgl. BSG Urteil vom 19. März 1997 - 6 Rka 91/95 - Beschluss vom 8. September 2004 - B 6 KA 25/04 B -).
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